Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburgs über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kleingartenwesens
Diese Richtlinie ist am 6. Juli 2021 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022