Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V.
Anfragen an den Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V.

Immer wieder erreichen den Landesverband Anfragen und Bitten zur Klärung von Sachfragen bzw. Beschwerden über den eigenen Kleingärtnerverein bzw. den Kreis- Bezirks- RV - und Stadtverband.


Vereinsrechtliche Probleme und deren Klärung sind ohne Satzung des konkreten Vereins bzw. Verbandes nicht zu beantworten. Pachtrechtliche Fragen können ohne Kenntnis des Zwischenpachtvertrages und des Kleingartenpachtvertrages nicht beantwortet werden.

Bei rechtlichen Fragen können Sie sich vertrauensvoll an unseren Verbands-Anwalt Herrn Rechtsanwalt Torsten Engel wenden.

Unsere Landesgeschäftsstelle besteht aus 3 Angestellten, dem Leiter der Geschäftsstelle, einer Mitarbeiterin für die Buchhaltung und einer Assistentin der Geschäftsleitung. Allein schon aus dieser Sicht ist es nicht möglich, detaillierte Sachvorgänge zu bearbeiten.

Hauptsächlich jedoch aus pachtrechtlichen und vereinsrechtlichen Gründen ist eine Bearbeitung gar nicht möglich. Wir würden in die Kompetenzen der Vereine/Verbände und der Verpächter eingreifen, dies ist durch unseren Verbandsaufbau untersagt.


Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Verband - Ihren Vertragspartner. Der Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. ist der Dachverband für 30 Mitgliedsverbände mit 1.213 Vereinen und 59.800 Kleingärtnern.

Er kann Einzelfälle nicht prüfen, da er die Sachverhalte vor Ort nicht kennen kann und ihm die Möglichkeit auf Grund des Verbandsaufbaus nicht gegeben ist.


F. Schenk- 1.Vorsitzender